Der Verein Hanseatische Schuldnerberatung berät ver- und überschuldete Menschen.
Dabei geht der Verein bei der Schuldner- und Insolvenzberatung von einem ganzheitlichen Ansatz bei der Bewältigung der Problemlage aus. Die individuellen sozialen, psychologischen und möglichst auch quartiersbezogenen Bedingungen, in denen der Ratsuchende lebt und arbeitet, sollen hierbei berücksichtigt werden. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Faktoren sind dem Hilfesuchenden oft nicht bekannt. Dieser Zusammenhang soll im Beratungsverlauf dem Ratsuchenden verdeutlicht werden, wie z.B.:
Die Hanseatische Schuldnerberatung hat sich zum Ziel gesetzt, neben dem Abbau von Ver- und Überschuldung auch die Ursachen dieser Situation zu eruieren und dem Hilfesuchenden Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei wird die Beratung als ein Prozess verstanden, die wirtschaftliche und soziale Handlungsfähigkeit des Ratsuchenden zurück zu gewinnen und die Möglichkeit zur Selbsthilfe zu fördern. Es sollen Regulierungswege aus der Verschuldung gefunden werden, die die oben beschriebenen fallspezifischen Situationen berücksichtigen, damit im gegenseitigen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern die umfassenden Zahlungsverpflichtungen bereinigt werden können.
Durch die Arbeit der Hanseatischen Schuldnerberatung sollen die Ratsuchenden eine finanzielle Eigenständigkeit erlangen, um auf dem Arbeitsmarkt wieder vermittelbar zu sein. Somit soll auf diesem Wege auch eine Entlastung der öffentlichen Kassen herbeigeführt werden.
Die Ver- und Überschuldung der Ratsuchenden stellt ein massives Vermittlungshemmnis am ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt dar. Hier soll insbesondere durch Aufklärung bei den Arbeitgebern erreicht werden, dass eine eingetretene Überschuldung bei zukünftigen und gegenwärtigen Mitarbeitern kein Arbeitshemmnis darstellt, wenn rechtzeitig Hilfsmaßnahmen eingeleitet wurden oder werden. Vielmehr muss auch die Wirtschaft dahingehend mitwirken, dass dieser Personenkreis die Chance erhält, sich ohne Hilfe von Sozialleistungen wieder eine eigene Existenz aufzubauen.
Oft ist den Arbeitgebern die Verschuldung eines Arbeitsnehmers derart unangenehm, dass sie bei bekannt werden der Verschuldungssituation dem Arbeitnehmer mit Kündigung drohen, falls Gläubiger ihre Möglichkeiten zur Pfändung des Arbeitseinkommens wahrnehmen sollten. Auch wenn dies im Arbeitsrecht kein Kündigungsgrund darstellt, bedeutet dies oftmals eine bedrückende Situation für den betroffenen Personenkreis. In diesem Zusammenhang soll durch informative Aufklärungsarbeit, sowohl bei den Arbeitnehmern als auch bei den Arbeitgebern, verdeutlicht werden, dass Überschuldung nicht grundsätzlich den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben muss. Dem Arbeitgeber soll vermittelt werden, dass ein Arbeitnehmer, der sich der Unterstützung des Arbeitgebers bewusst ist, eine bessere Arbeitsleistung erbringen wird. Hier muss auch den Arbeitgebern die Angst vor überschuldeten Mitarbeitern und den damit ggf. verbundenen Zwangsmaßnahmen eines Gläubigers genommen werden.
Der Arbeitgeber soll durch die Arbeit der Hanseatischen Schuldnerberatung ermutigt werden, seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern auch dahingehend auszubauen.
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