Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren ist das erste ausführliche Beratungs- und Kennenlerngespräch selbstverständlich kostenlos.
Leider wird oft durch das Fernsehen oder die Presse der Eindruck vermittelt, eine Schuldnerberatung wäre kostenlos möglich. Dies ist leider nicht der Fall, da auch bei einer Schuldnerberatung - wie bei jeder anderen Dienstleistung auch - Kosten (Gehälter, Miete, Porto usw.) entstehen.
Unsere Beratungsstelle ist vom Finanzamt Bremen-Mitte als gemeinnützig und mildtätig sowie von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als "geeignete Stelle" nach § 305 InsO anerkannt.
Die Kosten für eine Schuldnerberatung können daher ggf. durch einen Sozialleistungsträger übernommen werden. Wir überprüfen gerne, ob eine Kostenübernahme der öffentlichen Hand für Sie möglich ist.
Insbesondere betrifft dies folgende Personenkreise:
Zudem stellt die Stadt Bremen für ausgewählte Beratungsstellen als freiwillige Leistung einen Pauschalbetrag für die kostenfreie Beratung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosengeld-I -EmpfängerInnen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Wir gehören zu diesen Beratungsstellen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, ob Sie zu dem o.g. Personenkreis gehören. Klicken Sie hier.
Selbstverständlich beraten wir auch gerne Personen, welche außerhalb von Bremen leben. Sprechen Sie uns gerne wegen der entstehenden Kosten an. Klicken Sie hier.
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