Keine Angst wenn sich der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin ankündigt! Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs sind nicht pfändbar.
Ein Gerichtsvollzieher und Vollzugsbeamte, insbesondere vom Finanzamt und Hauptzollamt, ist eine amtlich bestellte Person mit der Aufgabe Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. Keine Berechtigung Forderungen bei Ihnen zu vollstrecken haben Mitarbeiter von Inkassobüros. Lassen Sie sich daher immer einen Dienstausweis zeigen.
Voraussetzung für eine Pfändung ist die Vorlage eines Titels. Bei privatrechtlichen Forderungen kann ein Titel zum Beispiel sein: Ein Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis. Für die Vollstreckung von öffentlichrechtlichen Forderungen reicht ein vollstreckbarer Bescheid der Behörde aus. Beispiel: Bußgeldbescheid, Steuerbescheid usw.
Liegt ein solcher Titel vor, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, von Ihnen die Vermögensauskunft (vormals: Eidesstattliche Versicherung) zu verlangen. Diese kann ab 2013 auch ohne vorhergehende erfolglose Sachpfändung erfolgen. Hierzu wird der Gerichtsvollzieher Sie zu Hause aufsuchen. Dies erfolgt in der Regel nach vorheriger Ankündigung. Sollte der Gerichtsvollzieher Sie nicht antreffen oder verweigern Sie ihm den Zutritt zu Ihrer Wohnung, kann entweder ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss ihm den Zutritt ermöglichen
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