Die SCHUFA ist eine von mehreren deutschen Wirtschaftsauskunfteien.
Dort finden sich Auskünfte über gewährte Kredite, Handy-Verträge u.s.w. und über nicht erfüllte Verträge. Außerdem speichert die SCHUFA Daten über die Abgabe der Vermögensauskunft oder die Eröffnung von Privat-Insolvenzverfahren.
Die Daten in der SCHUFA bleiben nach der Erledigung der Forderung für weitere 3 Jahre - dann mit einem Erledigungsvermerk - stehen.
Die Vertragspartner der SCHUFA sind in der Regel Banken, Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen usw.
Sie haben ein Recht auf Auskunft der über Sie gespeicherten Daten. Wir stellen Ihnen hier ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre SCHUFA-Auskunft anfordern können.
Beachten Sie bitte, dass nur die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz für Sie kostenfrei ist (das Ankreuzkästchen für diese Art Auskunft befindet sich auf der linken Seite in dem Formular).
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Hompage der SCHUFA-Holding AG. Klicken Sie hier.
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