Wir sind Ihnen behilflich, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, wenn ein Insolvenzverfahren vermieden werden soll. Hierzu bieten sich je nach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Möglichkeiten. Dies sind insbesondere:
Stundung
Eine Stundung ist eine Vereinbarung, die Bezahlung der Forderung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, bis sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat. Eine Stundung sollte möglichst zins- und kostenfrei erfolgen.
Ratenzahlungsvereinbarung
Wir vereinbaren gerne mit Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung, welche Ihrem Budget entspricht. Die Vereinbarung beinhaltet in der Regel, dass während des Ratenzahlungszeitraums keine weiteren Zinsen und Kosten entstehen. Oftmals ist nach Einhaltung des Zahlungsplans auch ein Erlass über die Restforderung möglich.
Einmalzahlung / Vergleich
Wenn Sie die Möglichkeit haben Ihren Gläubigern eine einmalige Zahlung zur Verfügung zu stellen sind wir Ihnen selbstverständlich bei Vergleichsverhandlungen behilflich. Hier sind häufig große Verhandlungsspielräume gegeben, so dass Ihre Gläubiger oft auf einen erheblichen Teil der Forderung verzichten.
Sollte keine dieser Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren eine gute Entschuldungshilfe.
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