Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Seit dem 01.01.2012 besteht nur noch die Möglichkeit Ihr Kontoguthaben über ein sogenanntes P-Konto zu schützen. Ein anderer Pfändungsschutz ist nicht mehr möglich!

 

Um Ihre Geldeingänge auf  dem Konto vor einer Pfändung zu schützen, müssen Sie Ihr Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) umwandeln. Ihre Bank ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

 

Wenn Sie in Partnerschaft leben, verheiratet sind und/oder Kinder haben, brauchen Sie von einer Schuldnerberatungsstelle eine "P-Konto-Bescheinigung". Hiermit kann ein erhöhter Betrag gesichert werden.

 

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat einen Pfändungsfreibetrag (inkl. Kindergeld) von € 2.182,24.

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin! Wir rechnen Ihren persönlichen Freibetrag für Sie aus. Schützen Sie Ihr Einkommen und das Ihrer Kinder! Klicken Sie hier

Hanseatische Schuldnerberatung e.V.

 

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28203 Bremen

Tel.: 0421 / 36 48 123

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und ab dem 01.01.2018 auch:

 

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