Ab 2013 ist jeder Haushalt verplichtet, den Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice abzuführen, unabhängig davon, ob Sie ein Radio, Fernseher, einen PC mit Internetzugang oder ein Handy haben, mit dem Sie Radio- oder Fernsehsender empfangen können.
Unter betimmten Voraussetzungen können Sie sich von dem Beitrag befeien lassen, z.B. wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder ähnliche Leistungen beziehen.
Oft erstellen die Jobcenter / ARGE entsprechende Bescheinigungen. Beachten Sie aber bitte, dass dies noch nicht die Befreiung von dem Beitrag ist. Wenn Sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen wollen, müssen Sie zusätzlich einen entsprechenden Antrag bei dem Beitragsservice stellen und diesen dann zusammen mit der Bescheinigung des Jobcenters / ARGE an den Beitragsservice senden.
Sie erhalten dann einen entsprechenden Bescheid über die Befreiung. Dieser ist zeitlich begrenzt, in der Regel über die gleiche Dauer, wie Ihr Leistungsbescheid vom Jobcenter / ARGE. Achten Sie dringend auf den Ablauf der Beitragsbefreiung und stellen Sie rechtzeitig den Folgeantrag. Versäumen Sie die erneute Antragstellung, müssen Sie die Beiträge - auch für einen noch so kurzen Zeitraum - zahlen. Die Befreiung wird in der Regel nicht rückwirkend gewährt.
Ein Formular für die Befreiung finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservice:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
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