Seit dem 01.01.2012 besteht nur noch die Möglichkeit Ihr Kontoguthaben über ein sogenanntes P-Konto zu schützen. Ein anderer Pfändungsschutz ist nicht mehr möglich!
Um Ihre Geldeingänge auf dem Konto vor einer Pfändung zu schützen, müssen Sie Ihr Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) umwandeln. Ihre Bank ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
Wenn Sie in Partnerschaft leben, verheiratet sind und/oder Kinder haben, brauchen Sie von einer Schuldnerberatungsstelle eine "P-Konto-Bescheinigung". Hiermit kann ein erhöhter Betrag gesichert werden.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat einen Pfändungsfreibetrag (inkl. Kindergeld) von € 2.182,24.
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