Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle)

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Unterhalt kann als Barunterhalt (Geldleistung) oder als Naturalunterhalt (Unterkunft, Ernährung etc.) geleistet werden. 

 

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtlinien für die Berechnung des Kindesunterhaltes. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um Richtlinien handelt und nicht um ein Gesetz.

 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2014 Unterhaltsschulden, denen sich der Unterhaltspflichtige vorsätzlich entzogen hat, nicht mehr einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfaren unterliegen können.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema Unterhalt haben, rufen Sie uns gerne an. Klicken Sie hier. Gerne leiten wir Sie auch bei unterhaltsrechtlichen Fragen an einen Fachanwalt weiter.  

 

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Düsseldorfer Tabelle 01-2018
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und ab dem 01.01.2018 auch:

 

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