Die Eidesstattliche Versicherung heißt ab 2013 Vermögensauskunft. Sie ist ein Zwangsvollstreckungsmittel und dient zur Informationsbeschaffung für den Gläubiger. In dem sogenannten Vermögensverzeichnis müssen Sie zum Beispiel Informationen angeben, wie:
die der Gläubiger zur Realisierung seiner Forderung verwerten könnte.
Die Angaben in dem Vermögensverzeichnis müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und dies müssen Sie an Eides Statt versichern. Die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist strafbar.
Den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen. Sofern Sie diesen unentschuldigt fernbleiben könnte ansonsten ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden. Mit diesem Haftbefehl kann der Gläubiger Sie zwangsweise zur Abgabe der Vermögensauskunft vorführen lassen.
Wenn Sie einmal die Vermögensauskunft korrekt abgegeben haben, brauchen Sie dies in der Regel die nächsten zwei Jahre nicht erneut. Es sei denn, der Gläubiger erfährt von Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen. In diesem Fall kann der Gläubiger die erneute Abgabe auch innerhalb der 2-Jahresfrist verlangen.
Die Abgabe der Vermögensauskunft befreit Sie nicht von Ihren Schulden! Droht Ihnen die Abgabe einer Vermögensauskunft? Rufen Sie uns bitte an. Wir zeigen Ihnen einen Weg aus der Verschuldung. Klicken Sie hier.
|
|